Arbeiten während einer Krankschreibung – ist das erlaubt?


Waren Sie beim Arzt und haben eine Krankschreibung erhalten? Dann sollten Sie diese ernst nehmen. Fühlen Sie sich innerhalb weniger Tage besser und arbeitsbereit? Dann wissen die Wenigsten, ob sie arbeiten dürfen, während der Krankschreibung. Sind Sie in diesem Fall versichert? Wir wollen in diesem Ratgeber die rechtlichen Grundlagen klären und die Frage beantworten, ob es erlaubt, ist zu Arbeiten während einer Krankschreibung. In diesem Beitrag in unserem Magazin liefern wir Ihnen die wichtigsten Informationen.

Arbeiten während einer Krankschreibung: Das ist die Rechtslage

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regulierungen, die das Arbeiten während Krankschreibung untersagt. Was viele nicht wissen, es handelt sich bei der Krankschreibung nicht um ein Arbeitsverbot. In der Rechtssprache bezeichnet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, die Feststellung, dass der Arbeitnehmer zum aktuellen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, seiner Tätigkeit nachzugehen. Außerdem ist auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die voraussichtliche Dauer dieser Unfähigkeit festgehalten. Wenn diese Prognose nicht eintrifft, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin schon früher tätig werden und arbeiten während der Krankschreibung.

Arbeiten während einer Krankschreibung: Eigene Fürsorgepflicht

Es ist nicht grundsätzlich verboten, zu arbeiten während der Krankschreibung. Wenn Sie sich nach ein paar Tagen schon wieder besser fühlen oder früher als vorausgesagt gesund geworden sind, dürfen Sie auf der Arbeit wieder erscheinen. Dafür benötigen Sie keine Erlaubnis oder Bestätigung vom behandelnden Arzt. Eine sogenanntes Gesundschreiben gibt es in diesem Fall nicht. Sie selbst entscheiden ausgehend von Ihrer eigenen Fürsorgepflicht, ob Sie arbeiten während der Krankschreibung. Es ist eine falsche Annahme, dass es im deutschen Gesundheitswesen so etwas wie ein Gesundschreiben gibt.

Arbeiten während einer Krankschreibung: Sonderfall Corona-Infektion

Die Coronainfektion kann sich unterschiedlich auswirken. Während einige Patienten unter starken Symptomen leiden, bemerken andere ihre Infektion nicht. Bei der Orientierung, was das Berufsverbot und die häusliche Quarantäne anbelangt, sowie den Infektionsschutz im Büro, geht der Blick auf die derzeitigen Isolationsvorschriften, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Wird ein Patient positiv auf das Coronavirus getestet, greifen die jeweiligen Isolationsvorschriften. Das betrifft auch das Arbeiten während der Krankschreibung. Wer sich über diese Regeln hinweg setzt, riskiert eine Strafe und ein damit verbundenes Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 €. Demzufolge darf ein Arbeitgeber niemals einen Arbeitnehmer, der an COVID-19 erkrankt ist, zwingen, auf der Arbeitsstelle zu erscheinen und seiner Tätigkeit nachzugehen. Das Arbeiten während der Krankschreibung ist demnach strengstens untersagt.

Arbeiten während einer Krankschreibung: Muss der Chef von der Krankschreibung erfahren?

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin, die länger als drei Kalendertage krankheitsbedingt zu Hause bleibt, einen Krankenschein vorlegen. Die Rede ist vom sogenannten Regelfall. So ist die Vorlage des Krankenscheins die Sicherung der Entgeltfortzahlung. Grundsätzlich sind Sie dazu angehalten, Ihren Arbeitgeber über Ihr Attest, das Arbeiten während der Krankschreibung zu unterlassen und den über den Besuch beim Arzt zu informieren. Sonst kann es nämlich je nach Erkrankung zu Risiken für den Arbeitgeber führen und in die Vorsorgepflicht fallen.

Arbeiten während Krankschreibung: Ansteckende Krankheiten

Bei ansteckenden Krankheiten gelten explizite Sorgfaltspflichten für beide Seiten. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der erkrankte Arbeitnehmer die anderen Kollegen nicht in Gefahr bringt. Aus diesem Grund gilt es individuelle Fragestellungen in Abhängigkeit zur Krankheit und zum einzelnen Umstand zu klären. Nur so können Sie herausfinden, ob arbeiten während der Krankschreibung möglich ist.

Stelle man sich folgende Situation vor: Ein Lehrer kommt mit einem grippalen Infekt und fiebrig in die Schule, um zu unterrichten. Er könnte in diesem Zustand die gesamte Klasse und andere Schüler anstecken und bildet damit eine Gefahr für sein Umfeld. Es ist davon auszugehen, dass der zuständige Direktor oder die Direktorin den erkrankten Lehrer wieder nach Hause schickt. Er sollte nicht nur sich schützen und zu Hause unter der Behandlung eines zuständigen Arztes gesund werden, sondern auch das gesamte Umfeld vor einem unnötigen Ausbreiten der Grippe bewahren. Arbeiten während der Krankschreibung ist in diesem Fall keine Option.

Arbeiten während Krankschreibung: Trotzdem versichert?

Selbst wenn die Behauptung im Raum steht, beim Arbeiten während einer Krankschreibung würde der Versicherungsschutz entfallen, ist dies nicht richtig. Die gesetzliche Unfallversicherung würde in diesem Fall die Zuständigkeit auf sich nehmen. Das betrifft insbesondere Arbeitsunfälle. Hier kann auch die private Unfallversicherung der Ansprechpartner sein. Versicherungstechnisch ist aber auch bei krankgeschriebenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nichts zu befürchten.

Arbeiten während Krankschreibung: Worum geht es in der Arbeitnehmerhaftung?

Würde ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin Schäden fahrlässig verursachen, haften Sie selbst und keine Versicherung. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich um einen grob fahrlässigen oder um einen vorsätzlich verursachten Fall handelt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer für den Schaden selbst aufkommen. Um ein Urteil zu fällen, ist im Individualfall der Verschuldungsgrad zu klären. Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Es gilt der Einzelfall.

Arbeiten während einer Krankschreibung: Darf mein Chef mich trotzdem nach Hause schicken?

An dieser Stelle ist deutlich geworden, dass Arbeiten während einer Krankschreibung nicht verboten ist. Wenn Sie sich fragen: Darf ich arbeiten während der Krankschreibung? Wissen Sie an dieser Stelle, dass Sie selbst darüber entscheiden. Erscheinen Sie früher als erwartet am Arbeitsplatz, muss der Chef oder Vorgesetzte ausgehend von seiner eigenen Fürsorgepflicht entscheiden, ob Sie wirklich wieder fit sind.

Niemals sollten andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen unter der Krankheit leiden oder sich womöglich anstecken. Spricht keiner der Gründe gegen die Arbeit, sind Sie wieder herzlich willkommen im Team. Grundsätzlich sind Sie gut beraten, eine Erkältung oder eine Grippe zu Hause gründlich auszukurieren, um nicht nach kurzer Zeit wieder zu erkranken. Arbeiten während der Krankschreibung ist nicht immer die beste Entscheidung!