Das Thema Infektionsschutz im Büro hat seit der Corona-Pandemie einen neuen Stellwert bekommen und zwingt Unternehmen zum Umdenken. Was vor Covid-19 noch recht locker gehalten wurde, ist nun Pflicht und stellt neue Herausforderungen an Arbeitsplatzaufteilungen, die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und der Bereitstellung von Hygieneprodukten wie Händedesinfektion im Büro. Natürlich bestand in Büros schon immer ein erhöhtes Risiko der schnellen Übertragung einer Infektion. Schließlich kommen hier täglich viele Menschen an einem Ort zusammen. Nun aber gelten neue Regeln beim Infektionsschutz im Büro, die in den SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards geregelt sind.
Das müssen Arbeitgeber jetzt zum Infektionsschutz im Büro beachten
Nach dem § 618 Abs. 1 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz /ArbSchG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter und für das Allgemeinwohl zu treffen. Der Infektionsschutz im Büro beinhaltet natürlich weitaus mehr als nur die Bereitstellung von Desinfektion. Zunächst müssen alle Mitarbeiter über die Ansteckungsgefahr des Coronavirus sowie die hygienischen Verhaltensweisen aufgeklärt werden. Gleichzeitig sind einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und für einen effektiven Infektionsschutz im Büro Sorge zu tragen. Im Idealfall kann ein Betrieb seine Mitarbeiter ins Home-Office schicken.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für den Infektionsschutz im Büro
Damit Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden können, ist es wichtig, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb durchführen. Daraus muss ein konkreter Pandemie-Plan resultieren, der konkretes Vorgehen im Betrieb für alle allgemeingültig beschreibt.
Wichtig ist, dass Arbeitgeber zudem darauf achten sich kontinuierlich zu informieren, aktuelle Informationen an die Mitarbeiter weiterzugeben, Aufklärung zu leisten, Dienstreisen zu verschieben, wenn machbar Home-Office anzubieten und zu schauen ob Betriebsferien im Lockdown möglich sind.
Zum Infektionsschutz im Büro ist es zudem wichtig, dass alle Mitarbeiter den Arbeitgeber in Kenntnis setzen, sollten sie in den letzten 14 Tage mit infizierten oder kranken Personen mit Verdacht auf Corona Kontakt gehabt haben oder in einer gefährdeten Region unterwegs gewesen sein.
Diese Hygienemaßnahmen sind beim Infektionsschutz Büro umzusetzen
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sodass die Infektionszahlen wieder irgendwann sinken können, sollten folgende Hygienemaßnahmen im Betrieb zum Infektionsschutz im Büro eingehalten werden:
- gründliches und häufiges Händewaschen.
- Mittel zur Desinfektion im Büro, in Toiletten und gemeinsam genutzten Räumen wie der Küche bereitstellen und nutzen
- Bereitstellung und regelmäßige Nutzung von Händedesinfektion im Büro
- Abstandregeln von 1,5 m, bessern noch 2 m einhalten
- Mund- und Nasenschutz tragen, vor allem wenn es eng wird
- Arbeitsplätze so umgestalten, dass genügend Abstand gewährt bleiben kann
- Versetzte Arbeitszeiten, Pausen oder Schichtwechsel vorgeben
- Personenbezogene Betriebsmittel bereitstellen oder vor jedem Gebrauch desinfizieren
- Wenn möglich separierte Arbeitsplätze schaffen oder Abtrennungen zwischen Schreibtischen einbauen.
- Körperlichen Kontakt wie Begrüßung per Handschlag untersagen
- (Stoß-) Lüften in möglichst kurzen Abständen
- Reinigungsleistungen für den Infektionsschutz im Büro erhöhen
- Mitarbeiter mit Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot dürfen den Betrieb nicht betreten und müssen sich sofort krankschreiben lassen