Das Büro mag nicht gerade wie der Inbegriff eines gefährlichen Arbeitsplatzes wirken. Doch ein Arbeitsplatz ist es dennoch. Schon von Rechtswegen braucht es also einen Verbandskasten im Büro. Denn gesundheitlich akute Gefahrensituationen können auch in einem offenkundig „harmlosen“ Arbeitsumfeld auftreten. Sei es eine allergische Reaktion oder eine Herz-Kreislauf-Problematik – zumal Unfälle prinzipiell überall denkbar sind. Was gehört in einen Verbandskasten im Büro? Wie muss dieser untergebracht sein und wie oft muss er erneut werden? Diesen und weiteren Aspekten haben wir für Sie Aufmerksamkeit geschenkt, damit Sie in Ihrem, von Büromöbelblitz ausgestatteten, Büro einen korrekten Verbandskasten haben.
Erste-Hilfe-Kasten im Büro – gesetzliche Voraussetzungen und Inhalt
Jeder Betrieb in Deutschland, gleich welcher Art, muss mit ausreichend Erste-Hilfe-Material ausgestattet sein. Der Betrieb muss sicherstellen, dass alle Pflichten diesbezüglich erfüllt werden, wie bspw. die regelmäßige Prüfung des Verbandskastens. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter über den genauen Standort der Verbandskästen im Unternehmen informiert sein. In sensibleren Umfeldern diesbezüglich können auch Schulungen erforderlich werden, die den Umgang mit den Materialien nahelegen. Letzteres wird bei einem Verbandskasten im Büro kaum nötig sein.
Doch muss Klarheit darüber herrschen, wo dieser untergebracht ist. Und ab einer gewissen Betriebsgröße wird es auch nicht mehr mit nur einem einzigen Verbandskasten im Büro getan sein. So gelten folgende Maßgaben:
- Büroeinreichungen mit 1 bis 50 Mitarbeitern benötigen einen kleinen Verbandskasten nach DIN 13157
- Büroeinreichungen mit 51 bis 300 Mitarbeitern benötigen einen großen Verbandskasten nach DIN 13169
- Büroeinreichungen mit 301 bis 600 Mitarbeitern benötigen zwei große Verbandskästen nach DIN 13169
- Büroeinreichungen mit jeweils 300 weiteren Mitarbeitern benötigen jeweils einen zusätzlichen großen Verbandskasten nach DIN 13169
Allgemeine Erste-Hilfe-Materialien, wie sterile Einmalhandschuhe, Verbandstuch, Gesichtsmasken, Kompressen, Infomaterial, Scheren und verschiedene Pflaster gehören in den Erste-Hilfe-Kasten des Unternehmens. Der „kleine“ sowie „große“ Verbandskasten sind dabei inhaltlich identisch. Der große Verbandskasten enthält lediglich jeweils das Doppelte an Verbrauchsmaterial.
Welche Aufsichtspflichten bestehen beim Verbandskasten im Büro?
Regelmäßige Materialprüfungen und Unterweisungen stellen sicher, dass die Mitarbeiter im Notfall Erste Hilfe leisten können. Um dies zu gewährleisten, gelten auch beim Verbandskasten im Büro dieselben Verpflichtungen in Bezug auf die Wartung und Unterbringung des Verbandskastens, wie sie auch in anderen Unternehmensarten vorliegen. Folgende Empfehlungen und Verpflichtungen gelten dabei mit Blick auf den Verbandskasten im Büro.
- Einige Bestandteile des Verbandskastens unterliegen einem Verfalldatum. Dabei handelt es sich in aller Regel um sterile Materialien, wie separat abgepackte Verbände, Einmalhandschuhe und dergleichen. Sind diese im Verbandskasten abgelaufen, müssen sie ausgetauscht werden. Es reicht aus, diese abgelaufenen Materialien 1 zu 1 auszutauschen. Es muss also nicht gleich der ganze Verbandskasten im Büro ausgetauscht werden, bloß weil die sterilen Handschuhe abgelaufen sind.
- Eine CE-Kennzeichnung des inkludierten Verbandmaterials ist laut Medizinproduktegesetz zwingend notwendig. Produkte ohne CE-Label haben im Verbandskasten nichts verloren!
- Das Erste-Hilfe-Material sollte immer im Verbandskasten aufbewahrt werden. Der Verbandskasten im Büro ist dabei so unterzubringen, dass er von beeinträchtigen Umgebungsfaktoren, wie Schmutz, Feuchtigkeit, hohen Temperaturen etc. geschützt ist. Er sollte also nicht unbedingt im Server-Raum untergebracht werden. Ferner muss er für alle Mitarbeiter leicht zugänglich sein.
In welchen Intervallen ist ein Verbandskasten im Büro zu überprüfen?
Tatsächlich gibt es keine vorgeschriebenen Prüffristen für den Verbandskasten im Büro. Das wäre von übergeordneter Stelle auch kaum zu organisieren (abgesehen von Stichproben), da es über die Vertriebe Deutschlands hinweg extrem unterschiedlich ausfällt, wer wann welchen Verbandskasten besorgt und zuletzt benutzt oder erneuert hat. Es wird also auf die Aufsichtspflicht der Betriebe selbst vertraut.
Die allgemeine Empfehlung besagt, dass Verbandskästen alle sechs Monate auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden sollten. Sehr wichtig ist es, diese Prüfung glaubhaft zu dokumentieren. Sollte nämlich der Schadensfall eintreten, ist diese Überprüfung nachzuweisen, da sie Teil der betrieblichen Fürsorgepflicht ist. Damit nicht alle sechs Monate der Aufwand und die Überraschung groß sind, gilt beim Verbandskasten im Büro Folgendes:
- Mitarbeiter, die Erste Hilfe leisten und entsprechende Materialien verwenden, müssen unverzüglich die zuständige Stelle benachrichtigen.
- Idealerweise sollte entferntes Material im Zuge dessen sofort wieder aufgefüllt werden.
- Nach der Bestandsaufnahme sollte eine ausdrückliche Bestätigung der Vollständigkeit sowie das Datum der nächsten Prüfung auf oder nahe dem Verbandskasten im Büro vermerkt und mit einem beglaubigendem Prüfstempel versehen werden.