Ist das Handyverbot am Arbeitsplatz verbindlich?


Das Handyverbot am Arbeitsplatz ist ein Thema in aller Munde. Vielleicht gehören Sie zu den Angestellten, die es heimlich dennoch tun. Sprich während der Arbeitszeit kurz beim Versandhändler auf der Website nachschauen, ob das begehrte Rudergerät nicht doch zum Schnäppchen geworden ist. Oder Sie haben Ihren privaten E-Mail-Account ständig im Blick, weil der Kindergarten sich vielleicht wegen des Platzes meldet, den Ihr Jüngster braucht.

Damit Sie wissen, was es mit dem Handyverbot am Arbeitsplatz auf sich hat, fächern wir das Thema nun auf. Wir widmen uns dem gesetzlichen Aspekt, der betrieblichen Realität und erläutern, wie Sie am besten durch den Alltag kommen.

Ist das Handy am Arbeitsplatz verboten?

Beginnen wir mit den Dingen, die zum Handyverbot am Arbeitsplatz im Gesetz stehen. Allerdings nicht nur dort, sondern gegebenenfalls auch in der Betriebsvereinbarung. Beides gilt verbindlich für Sie. Unsere Fragen und Antworten zum Thema drehen sich um allerlei Zweifelsfälle, die ein genaues Hinschauen erfordern.

• Ist das Handy am Arbeitsplatz nun verboten? Nein, verboten ist es nicht. Lediglich die Benutzung ohne besondere Umstände und Genehmigung ist ein Problem. Ihr Chef oder Ihre Chefin dürfen von Ihnen verlangen, dass Sie sich während der Dienst-, Büro- und Einsatzzeit einzig und ausschließlich Ihrer Arbeit widmen. Sie dürfen während einer Operation nicht online shoppen und mit einem Freund telefonieren. Dabei handelt es sich nicht um ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz.

• Nicht unter das Handyverbot am Arbeitsplatz fällt die Nutzung in Notfällen. Sollten Sie ein Gespräch annehmen und mit der Ärztin Ihres kranken Vaters telefonieren, der ins Krankenhaus eingeliefert wurde, ist das rechtlich okay. Organisieren Sie am Handy Ihre nächste Faschingsparty, kann Ihr Chef Sie rechtlich belangen.

• Selbst wenn ein Handyverbot am Arbeitsplatz gilt, muss dieses Verbot genauer betrachtet werden. Denn nicht das Gerät an sich ist verboten, lediglich manche Arten der Nutzung. Wenn Sie das Smartphone ausgeschaltet in der Jackett-Tasche tragen, ist das akzeptabel. Selbst die Nutzung, um die es geht, ist lediglich während der Arbeitszeit problematisch. Wenn Sie in der Mittagspause sich um Rudergerät und Kindergartenplatz telefonisch kümmern, ist das Ihr gutes Recht.

Sie sollten sich am Arbeitsplatz bei Bedarf erkundigen, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt. Eventuell haben Ihre Kollegen und Kolleginnen vom Betriebsrat Ihnen etwas mehr Rechte erkämpft.

Wie ernst ist das mit dem Handyverbot am Arbeitsplatz?

Ein Arbeitsplatz, egal ob Großraumbüro oder Tischlerwerkstatt, ist ebenso bestimmt durch Gesetze wie durch soziale Bindungen. Kategorisieren Sie einmal die Menschen um sich herum, wie sie mit Gesetzen und Beziehungen zu Kollegen umgehen. So können Sie die Einstellung zum Handyverbot am Arbeitsplatz rasch einschätzen.

Manche Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen lassen Ihnen gern etwas freie Hand, wenn die Leistung stimmt. Wenn Sie bei starkem Arbeitsanfall hundertprozentig Gas geben und dafür gelobt werden, stört es in einem solchen Betriebsklima nicht, wenn Sie bei lahmendem Geschäft ab und zu auf das Smartphone blicken. Das Handyverbot am Arbeitsplatz ist manchmal Ermessenssache.

Sollte Ihr Chef oder Ihre Chefin kompromisslos und zwanghaft auf die Einhaltung all dessen bestehen, was irgendwo geschrieben steht, müssen Sie auf der Hut sein. Denn das bezieht sich dann auch auf das Handyverbot am Arbeitsplatz. Wenn es gar nicht anders geht, weil Sie etwas erledigen müssen, fragen Sie lieber kurzfristig nach Urlaub. Das ist besser, als länger während der bezahlten Zeit telefonieren zu müssen. Eine Abmahnung lohnt sich auf keinen Fall.

Wie weit greift das Handyverbot Arbeitsplatz?

Wir halten fest: Das Handyverbot am Arbeitsplatz ist eigentlich ein Handynutzungsverbot während der Arbeitszeit abzüglich der Pausen, mit der Ausnahme von Notfällen. Obwohl Sie arbeitsrechtlich sanktioniert werden können, wenn Ihnen ein Verstoß nachgewiesen wird, darf Ihr Vorgesetzter oder Ihre Vorgesetzte Sie nicht am Telefonieren und Surfen hindern. Trotz Handyverbot am Arbeitsplatz darf also niemand aus dem Management Ihnen das Smartphone wegnehmen. Das bleibt ihr Eigentum, über das nur Sie verfügen dürfen.

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