Investitionsbooster der Bundesregierung ab 01. Juli 2025


Wachstumsbooster 2025: Steuerliche Investitionsanreize und Super-AfA 

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Juli 2025 ein umfassendes Investitionssofortprogramm, das durch gezielte steuerliche Entlastungen die Wirtschaft ankurbeln und den Standort Deutschland wieder wettbewerbsfähiger machen soll. Das Herzstück dieses Pakets ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, bei der bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Abschreibungsrate von    30 Prozent berücksichtigt werden.

Investitionssofortprogramm der Bundesregierung 

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett ein neues steuerliches Investitionspaket namens „Wachstumsbooster“ beschlossen. Das Ziel dieses Pakets ist es, kurzfristig Investitionen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und für mehr Planungssicherheit bei betrieblichen Investitionsentscheidungen zu sorgen.
Das wichtigste Instrument ist die sogenannte Super-AfA, eine degressive Abschreibungsmöglichkeit, bei der 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgeschrieben werden können. Diese Regelung gilt für Anschaffungen und Herstellungsprozesse, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem
31. Dezember 2027 getätigt werden. Eine rückwirkende Anwendung für das ganze       Jahr 2025 ist allerdings nicht geplant. 

Degressive Abschreibung: Regelung und Anwendungsbereich 

Mit der neuen Regelung dürfen Unternehmen ab sofort bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Ausstattung im ersten Jahr mit bis zu 30 Prozent degressiv abschreiben. Das bedeutet, dass sie in den ersten Jahren einen größeren Anteil des Anschaffungspreises steuerlich geltend machen können. Der verbleibende Wert wird dann in den folgenden Jahren ebenfalls mit dem gleichen Prozentsatz abgeschrieben. Diese Methode sorgt dafür, dass Unternehmen in den ersten Jahren mehr steuerliche Entlastung erhalten, was ihre Liquidität verbessern kann.

Wichtig: 
Förderfähig sind ausschließlich neue, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

 

Typische Beispiele aus unserem Sortiment sind:

Empfangsmöbel, wie Theken und elegante und stilvolle Loungemöbel

 

Schließfachschränke: zur sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen
 


Postverteilerschränke: zur Verwaltung wichtiger Dokumente

 


Stahl-Schwerlastschränke: speziell für schwere und sperrige Gegenstände

 


Stahl-Akku-Ladeschränke: ideal für Werkstätten, Lagerhallen oder Dienstleister

 


Modulare Raumsysteme: praktisch und flexibel für verschiedenste Anforderungen

 


Überdachungen: Schutz vor Witterungseinflüsse

 


 

Rammschutzsysteme: Schutz vor Schäden, Sicherheit für Ihr Lager
 


Schrankenanlagen: für sichere und zuverlässige Zugangskontrolle

 


Baustellenabsicherung: Schutz und Sicherheit für alle Beteiligten

 


Fahrradständer: praktische Systeme zum sicheren Abstellen

Nicht geeignet sind Verbrauchsmaterialien, Mobiliar und Gegenstände unterhalb der Wertgrenze sowie Produkte, die fest mit einem Gebäude verbunden sind und dadurch nicht mehr beweglich sind.

Büromöbel Blitz bietet außerdem die Möglichkeit, individuelle Sonderanfertigungen zu erstellen. Das bedeutet, dass auf Wunsch maßgeschneiderte Lösungen für größere Investitionsprojekte realisiert werden können. Diese Lösungen erfüllen die Voraussetzungen für die sogenannte Super-AfA, was für Investoren und Unternehmen finanziell vorteilhaft sein kann.

Bedeutung der Montageart bei baulichen Einrichtungen 

Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung von Investitionen stark davon abhängt, ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter handelt. Bewegliche Wirtschaftsgüter sind solche, die eigenständig genutzt werden können, transportiert werden können und nicht fest mit dem Grund oder Boden verbunden sind. 

Für Unternehmen und Kommunen ist es daher sehr wichtig zu wissen, wie Überdachungen, Wartehallen oder ähnliche Einrichtungen montiert werden. Denn die Art der Montage beeinflusst, ob diese Einrichtungen als bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden. Das hat wiederum Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und mögliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Konstruktionen, die verschraubt, aufgedübelt oder anderweitig lösbar
   befestigt sind, gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter und sind damit
   förderfähig für die Super-AfA

Anlagen, die einbetoniert oder untrennbar mit dem Grundstück verbunden sind,
   gelten als Gebäudebestandteil und können nur mit der linearen
   Gebäudeabschreibung von zwei bis drei Prozent pro Jahr abgeschrieben werden


Praxisbeispiel: 

Die Wartehalle 'Modell K3 b/b' ALPINE aus unserem Sortiment wird mit Fußplatten aufgedübelt und ist damit beweglich und degressiv abschreibbar. Wird sie hingegen einbetoniert, zählt sie zum Gebäudebestand und fällt unter die lineare AfA. 

Ebenso verhält es sich bei der Überdachungssystem 'Leipzig L44' .
Verschraubt gilt sie als bewegliches Wirtschaftsgut und ist mit 30 Prozent degressiv abschreibbar. Einbetoniert hingegen zählt sie zum Gebäudeteil. 

Unternehmen sollten bereits in der Planungsphase von Infrastrukturinvestitionen prüfen, ob eine bewegliche Bauweise umsetzbar ist, um von den steuerlichen Vorteilen der Super-AfA profitieren zu können.

Auswirkungen auf Unternehmen und Investitionsplanung 

Mit den beschlossenen Maßnahmen zielt die Bundesregierung darauf ab, insbesondere mittelständische und forschungsintensive Unternehmen zu stärken. Gleichzeitig soll die Investitionsbereitschaft in neue Technologien, Digitalisierung und nachhaltige Vorhaben gesteigert werden. Die steuerlichen Vorteile verbessern direkt die Liquidität und schaffen durch die degressive Abschreibung zusätzlichen finanziellen Spielraum.

Unternehmen sollten ihre Investitionsvorhaben gezielt auf den Förderzeitraum ab dem
1. Juli 2025 ausrichten. Besonders bei größeren Projekten empfiehlt es sich, frühzeitig die geplante Montageart und die Voraussetzungen für die Abschreibung zu prüfen. Die ab 2028 vorgesehenen Steuersatzsenkungen ergänzen diese Maßnahmen und verbessern langfristig die Investitionsbedingungen in Deutschland.

Abgrenzung: Anlagevermögen und Umlaufvermögen 

Für die Anwendung der degressiven Abschreibung ist entscheidend, dass es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Eine Abgrenzung zum Umlaufvermögen ist dabei wichtig: 

  • Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen dauerhaft dienen und langfristig im Betrieb verbleiben – etwa Maschinen, Fahrzeuge, Verkehrstechnik, Stadtmobiliar oder betriebliche Ausstattung. Nur für diese Güter kann die degressive Super-AfA in Anspruch genommen werden
  • Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben und regelmäßig verbraucht, verkauft oder umgesetzt werden – etwa Rohstoffe, Handelswaren oder kurzfristige Forderungen. Eine planmäßige Abschreibung ist für das Umlaufvermögen grundsätzlich nicht vorgesehen, abgesehen von möglichen Wertberichtigungen oder außerplanmäßigen Wertminderungen
     

Wichtig:
Die neue degressive Abschreibung gilt ausschließlich für bewegliche Anlagegüter – nicht jedoch für Umlaufvermögen, Immobilien oder immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen oder Software. Unternehmen sollten daher bei der Investitions- und Finanzierungsplanung darauf achten, Anschaffungen korrekt zuzuordnen und deren Abschreibungsfähigkeit frühzeitig zu prüfen.

Wir vom Büromöbel Blitz unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen oder weitere Informationen zur Verfügung.

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