Die Entscheidung für den richtigen Büroraum stellt einen großen Schritt im Aufbau eines Unternehmens dar. Dabei darf die Entscheidung nicht willkürlich getroffen werden: Es gibt rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Wie viel Bürofläche pro Mitarbeiter gegeben sein muss, wird nach der Arbeitsstättenverordnung geregelt.
Die Arbeitsstättenverordnung §3a Arbeitsräume legt fest, welche Bürofläche je Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden muss. Dabei muss dem Mitarbeitenden sowohl genügend Grundfläche als auch Höhe und Luftraum gegeben werden.
Wir erklären Ihnen, wieviel Bürofläche pro Mitarbeiter nach Arbeitsstättenverordnung Sie bei der Einrichtung Ihres Büros bedenken müssen, um das für Sie optimale Büro zu finden und zu gestalten!
Büroarbeitsfläche pro Mitarbeiter: Welche Größen eine Rolle spielen
Bevor es an die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit der Betriebseinrichtung geht, sollten Sie sich informieren, welche Größen eine Rolle spielen, um sicherzustellen, dass das Büro genügend QM pro Mitarbeiter aufweist. Hierfür sind folgende Abmessungen entscheidend:
- Lichte Höhe: Die lichte Höhe ist von der Bodenfläche sowie den Arbeitsbedingungen im Raum abhängig.
- Bodenfläche: Die Bodenfläche gibt an, wie viel QM Bürofläche pro Mitarbeiter für gesundes Arbeiten geboten werden muss ohne ein Gefühl der Einengung zu erzeugen.
- Freier Luftraum: Der freie Luftraum legt den Mindestluftraum für einen Arbeitnehmenden fest. Die Größe ist hierbei von der körperlichen Tätigkeit abhängig.
Die drei Größen sollen sicherstellen, dass Ihr Team über genügend Platz verfügt, um bequem am im Bürostuhl am Schreibtisch zu arbeiten. Räume, die das Mindestmaß unterschreiten, eignen sich nicht als Büroraum und können negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden haben.
Die Bodenfläche als Größe für die Bürofläche pro Mitarbeiter nach der Arbeitsstättenverordnung
Bei der Bürofläche wird neben den drei oben genannten Größen des Weiteren noch zwischen der Grund- und der Arbeitsfläche unterschieden. Die Grundfläche gibt hierbei an, wie groß der Platz zum Bewegen im Büro sein muss.
Für einen einzelnen Arbeitsplatz sieht die Verordnung eine Mindestfläche von 8 QM vor. Pro weiteren Arbeitsplatz sinkt die Anforderung auf 6 QM. Jedoch muss hierbei gedacht werden, dass die Anforderungen sich unterscheiden können: Großraumbüros beispielsweise benötigen mehr Bewegungsfreiraum aufgrund der erhöhten Schwierigkeiten, die sich durch Lärm und Kabelführung ergeben.
Bezüglich der Raumhöhe beziehungsweise der lichten Höhe gilt, dass das Büro eine Mindesthöhe von 2,50 m aufweisen muss. Je größer das Büro jedoch ist, desto höher müssen ebenfalls die Decken sein. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Übersicht über die voneinander abhängigen Größen für die Bürofläche pro Mitarbeiter nach der Arbeitsstättenverordnung vor:
Grundfläche |
Höhe |
Bis zu 50 QM |
2,50 m |
50-100 QM |
2,75 m |
100-1999 QM |
3,00 m |
Ab 2000 QM |
3,25 m |
Widmet man sich nun dem Arbeitsplatz des einzelnen Mitarbeiters, darf für die Arbeitsfläche die Mindestbreite von 1,60 m und Mindesttiefe von 0,80 m nicht unterschritten werden. Hochgerechnet ergibt dies eine Fläche von 1,28 QM pro Büroplatz je Mitarbeiter.
Auch unter dem Schreibtisch muss dem Arbeitnehmenden genügend Freiheit zur Verfügung stehen. Der Fußraum sollte eine Beinraumbreite von 0,85 m weiter; im Zuge des Gesundheitsmanagements wird jedoch empfohlen, mindestens 1,20 m zur Verfügung zu stellen, damit ein Haltungswechsel während der Arbeit möglich ist.
Größe des freien Luftraums am Büroplatz pro Mitarbeiter
Der Mindestlaufraum ist von der körperlichen Belastung der Mitarbeitenden abhängig. Dabei gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
- Geringe körperliche Tätigkeit (überwiegend sitzend, beispielsweise im Büro): 12 m³
- Normale körperliche Tätigkeit (überwiegend im Stehen, beispielsweise Friseure): 15 m³
- Hohe körperliche Tätigkeit (stehend und körperliche Anstrengung, zum Beispiel bei Schmieden): 18 m³
Für jede weitere anwesende Person, wie zum Beispiel Kunden, sind zusätzliche 10 m³ erforderlich. Ausnahme sind Hierbei beispielsweise Verkaufsräume im Einzelhandel oder Speiseräume im Restaurantbetrieb.
Was die Bürofläche pro Mitarbeiter nach der Arbeitsstättenverordnung weitergehend fordert
Neben der lichten Höhe, der Bodenfläche und des freien Luftraums spielen auch Fluchtwege eine Rolle bei der Frage, wieviel QM Bürofläche pro Mitarbeiter gestellt werden müssen. Man unterscheidet hierbei zwischen Verkehrswegen, die auch als Fluchtwege dienen, und Wegen, die beispielsweise zu Fenster und Heizung führen.
Fluchtwege dürfen von maximal fünf Personen genutzt werden. Der Weg muss hierbei 0,9 m oder größer sein. Zweckmäßige Gänge , beispielsweise zur Regulierung der Raumluft im Büro , dürfen kleiner ausfallen: Für sie gilt eine Größe von 0,6 m.
Besonders, weil die Sicherheit der Büroarbeitsfläche pro Mitarbeiter ein Faktor von hohem Stellenwert ist, sollten Sie wissen, wie sich die Anforderungen an Fluchtwege mit wachsender Personenzahl verändern:
Anzahl der Personen |
Lichte Breite des Fluchtweges |
Bis zu fünf Personen |
0,9 m |
Bis zu 20 Personen |
1 m |
Bis zu 200 Personen |
1,2 m |
Bis zu 300 Personen |
1,8 m |
Bis zu 400 Personen |
2,4 m |
Kennen Sie die passende Bürofläche pro Mitarbeiter nach der Arbeitsstättenverordnung
Ein Büro muss in jedem Fall die passende QM-Anzahl pro Mitarbeiter aufweisen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden sicherzustellen. Informieren Sie sich im Vorfeld demnach sorgfältig rund um die rechtlichen Vorgaben.
Mit einem wachsenden Unternehmen gehen dementsprechend auch wachsende Pflichten einher. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen Ihre Büroräume wechseln oder diese neu konzipiert werden müssen, wenn die Anzahl an Personen wächst, um die rechtlichen Anforderungen weiterhin zu erfüllen.
Überprüfen Sie regelmäßig die Anforderungen an Ihr Unternehmen bezüglich der Bürofläche pro Mitarbeiter nach der Arbeitsstättenverordnung für einen effizienten und komfortablen Büroalltag!